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VG München: Nachbarklage, Vorbescheid für Neubau eines Wohnhauses mit Flachdach und Tiefgarage, Teilrücknahme der Klage, Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und einer Gemeinschaftstiefgarage (verneint), Rücksichtnahmegebot, Umfang einer Dienstbarkeit, behördliche Befugnis zur Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses nicht drittschützend, Inaussichtstellen einer Fällungsgenehmigung nach der BaumschutzV (nicht drittschützend)
Urteil vom 15.07.2024 – M 8 K 22.2758